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Lizenzbedingungen für Skills

für die Skills im Business-Dashboard der ProCapall GmbH (ReitstallRevolution)

Fassung vom 14. Oktober 2026

Teil A · Allgemeine Bestimmungen für alle Skills

§ 1 Vertragsparteien und Geltung

(1) Lizenzgeberin ist die ProCapall GmbH, Niedersedlitzer Straße 74, 01257 Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 34427, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicolett Menge, handelnd unter der Marke „reitstallrevolution by Nicolett Menge“ (im Folgenden „Lizenzgeberin“). Lizenznehmer ist der Betrieb, der über das Abo „App + Business-Dashboard“ oder über ein Mentoring-Programm der Lizenzgeberin Zugang zu den Skills erhält (im Folgenden „Lizenznehmer“).

(2) Ein Skill ist eine Arbeitsanleitung für den KI-Assistenten Claude, bestehend aus Anleitungstexten, Vorlagen, Skripten und Prüflisten, die die Lizenzgeberin im Mitgliederbereich zum Herunterladen bereitstellt (im Folgenden „Skill“ oder „Skills“). Diese Bedingungen gelten für alle Skills in der jeweils bereitgestellten Fassung.

(3) Die Skills richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ausdrücklich auch an Kleinunternehmer und Nebenerwerbsbetriebe, mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

(4) Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den AGB für das Abo „App + Business-Dashboard“ beziehungsweise zum Mentoring-Vertrag. Der Lizenznehmer akzeptiert sie bei der Buchung des Abos oder spätestens vor dem ersten Herunterladen eines Skills im Mitgliederbereich. Teil B enthält ergänzende Bestimmungen für einzelne Skills; bei Widersprüchen geht Teil B für den jeweiligen Skill vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an den Skills.

(2) Die Lizenzgeberin schuldet die Bereitstellung der Skills, nicht einen bestimmten Erfolg der damit erzielten Ergebnisse, zum Beispiel Besucherzahlen, Google-Platzierungen, Anfragen oder Umsatz.

(3) Nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind Dienste Dritter, die der Lizenznehmer selbst bucht, insbesondere Claude (Anthropic), Hosting (zum Beispiel IONOS), GitHub, Google-Dienste, Bankkonten, Bild-Werkzeuge und Rechtstext-Dienste.

§ 3 Nutzungsrecht

(1) Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Skills in seinem eigenen Claude-Konto zu installieren und zu nutzen.

(2) Eine Lizenz gilt für einen Betrieb, nämlich den bei der Buchung oder im Mentoring-Vertrag angegebenen, einschließlich dessen eigener Webseiten und Domains. Für jeden weiteren Betrieb ist eine eigene Lizenz erforderlich.

(3) Je Betrieb darf der Lizenznehmer eine weitere Person, zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder einen Partner, zur Nutzung einladen; weitere Personen auf Anfrage. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Person die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen einhält.

(4) Der Lizenznehmer darf die Skills für den eigenen Gebrauch an seine Arbeitsweise anpassen. Angepasste Fassungen unterliegen denselben Beschränkungen.

§ 4 Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

  1. Skills oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder in Claude-Organisationen, Teams oder Bibliotheken mit Dritten zu teilen, ausgenommen die nach § 3 Abs. 3 eingeladene Person;
  2. mit den Skills Leistungen für andere Betriebe zu erbringen, insbesondere gegen Entgelt, es sei denn, die Lizenzgeberin stimmt in Textform zu;
  3. die Skills als Grundlage für ein eigenes, konkurrierendes Produkt zu verwenden;
  4. Urheber-, Marken- und Lizenzhinweise in den Skills zu entfernen.

§ 5 Voraussetzungen beim Lizenznehmer

(1) Der Lizenznehmer benötigt auf eigene Kosten ein Claude-Konto, in dem Skills und Code-Ausführung aktiviert sind, sowie die Dienste Dritter, die ein Skill voraussetzt.

(2) Zugangsdaten, Passwörter und Zahlungsdaten gibt der Lizenznehmer selbst in die jeweiligen Dienste ein. Die Skills sind so gestaltet, dass sie diese nicht abfragen; der Lizenznehmer gibt sie auch nicht im Chat weiter.

(3) Die Lizenzgeberin gewährleistet nicht, dass Dienste Dritter, insbesondere Claude, dauerhaft in gleicher Form verfügbar sind.

§ 6 Ergebnisse und Inhalte des Lizenznehmers

(1) Texte, Fotos, Logos, Zahlen und sonstige Inhalte, die der Lizenznehmer einbringt, bleiben seine.

(2) Ergebnisse, die der Lizenznehmer mit Hilfe der Skills erstellt, zum Beispiel Briefe, Auswertungen, Beiträge oder Webseiten, darf er zeitlich unbegrenzt für seinen Betrieb nutzen, auch nach dem Ende der Lizenz.

(3) Für KI-erzeugte Bilder und Texte gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Werkzeugs. Inhalte Dritter, zum Beispiel Stockfotos, nutzt der Lizenznehmer nur im Rahmen ihrer Lizenz.

§ 7 Vergütung und Laufzeit

(1) Das Nutzungsrecht ist Bestandteil des Abos „App + Business-Dashboard“ zu 49 € im Monat oder 490 € im Jahr, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Skills des Business-Dashboards sind im Abo enthalten; ein Zusatzkauf fällt nicht an. Laufzeit und Kündigung richten sich nach den AGB für das Abo.

(2) Mentoring-Kunden mit dem Paket KICKSTART oder einem größeren Paket erhalten das Nutzungsrecht ohne Aufpreis als Teil ihres Mentoring-Vertrags. Es ist zeitlich nicht begrenzt und besteht, solange die Lizenzgeberin das Business-Dashboard anbietet.

(3) Die Lizenz beginnt mit der Freischaltung im Mitgliederbereich. Sie endet für Abo-Kunden mit dem Ende des Abos, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für Mentoring-Kunden endet sie, wenn die Lizenzgeberin das Business-Dashboard einstellt; dies kündigt sie mindestens drei Monate vorher in Textform an.

§ 8 Aktualisierungen

Die Lizenzgeberin darf die Skills weiterentwickeln, an geänderte Dienste Dritter anpassen, neue Fassungen bereitstellen und einzelne Skills durch andere ersetzen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Skills oder Aktualisierungen besteht nicht.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Skills sind Anleitungen für eine KI. Ergebnisse können Fehler enthalten. Der Lizenznehmer prüft die Ergebnisse, bevor er sie verwendet, versendet oder veröffentlicht, und ist für ihre Inhalte verantwortlich. Die Skills ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

(2) Die Lizenzgeberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die vom Lizenznehmer in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.

(3) Für Ausfälle, Änderungen oder Kosten von Diensten Dritter haftet die Lizenzgeberin nicht.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Lizenzgeberin erhält durch die Nutzung der Skills keinen Zugriff auf die Inhalte, die der Lizenznehmer in seinem Claude-Konto und in den von ihm verbundenen Diensten bearbeitet. Für diese Daten ist der Lizenznehmer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(2) Personenbezogene Daten des Lizenznehmers, einschließlich Zeitpunkt und Fassung seiner Zustimmung zu diesen Bedingungen, verarbeitet die Lizenzgeberin nach ihrer Datenschutzerklärung.

§ 11 Vertragsende und Folgen

(1) Nach dem Ende der Lizenz darf der Lizenznehmer die bis dahin heruntergeladenen Skills weiter für den eigenen, lizenzierten Betrieb nutzen. Aktualisierungen und neue Skills erhält er nicht mehr.

(2) Die Beschränkungen nach § 4, insbesondere das Weitergabeverbot, gelten über das Ende der Lizenz hinaus.

(3) Bei einem Verstoß gegen § 4 kann die Lizenzgeberin die Lizenz fristlos kündigen sowie Unterlassung und Schadensersatz verlangen. In diesem Fall entfällt auch das Recht nach Absatz 1.

§ 12 Vertraulichkeit

Der Lizenznehmer behandelt den Inhalt der Skills vertraulich, auch über das Ende der Lizenz hinaus. Ausgenommen sind Bestandteile, die unter einer freien Lizenz stehen (Teil B).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Lizenznehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand Dresden (§ 38 ZPO); im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Neue Fassungen dieser Bedingungen legt die Lizenzgeberin dem Lizenznehmer im Mitgliederbereich zur Zustimmung vor, bevor er weitere Skills herunterlädt. Für bereits heruntergeladene Skills gilt die Fassung, der er zugestimmt hat.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B · Besondere Bestimmungen für einzelne Skills

B 1 Traum-Webseite

(1) Bestandteile Dritter. Teile der Fragetechnik und Planungsmethodik sind angepasst aus frei lizenzierten Arbeiten von Matt Pocock (github.com/mattpocock/skills), die unter der MIT-Lizenz stehen. Der Lizenzhinweis ist im Skill enthalten und muss erhalten bleiben. Die Rechte an diesen Bestandteilen richten sich nach der MIT-Lizenz; die Einschränkungen nach § 4 gelten für die übrigen Inhalte und für den Skill als Ganzes.

(2) Rechte an der Webseite. Die mit dem Skill erstellte Webseite (Code und Gestaltung) darf der Lizenznehmer zeitlich unbegrenzt für seinen Betrieb nutzen, ändern und hosten, auch nach dem Ende der Lizenz.

(3) Rechtstexte. Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Rechtstexte, die mit dem Skill entstehen, sind unverbindliche Entwürfe und keine Rechtsberatung. Der Lizenznehmer lässt sie vor der Veröffentlichung durch eine Anwaltskanzlei oder einen Rechtstext-Dienst prüfen. Er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für seine Webseite; die Lizenzgeberin erhält keinen Zugriff auf Daten der Webseite oder ihrer Besucher.

B 2 Büroassistent

(1) Keine Beratung. Briefe, Auswertungen, Liquiditätspläne und Rechnungsentwürfe sind Vorschläge auf Grundlage der Angaben des Lizenznehmers. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Der Skill weist auf Fälle hin, in denen eine Prüfung durch Anwalt oder Steuerberater ratsam ist.

(2) Versand und Zahlungen. Der Skill legt E-Mails nur als Entwurf an und versendet nichts selbst. Er löst keine Zahlungen aus und schließt keine Rechnungen ab. Versand und Freigabe liegen beim Lizenznehmer.

(3) Daten Dritter. Gibt der Lizenznehmer Kontoauszüge oder Schreiben mit Daten von Einstellern, Reitschülern oder anderen Personen in Claude ein, ist er dafür datenschutzrechtlich verantwortlich. Er schwärzt personenbezogene Daten, soweit sie für die Aufgabe nicht nötig sind.